- KEVAG gibt in Kooperation mit anderen diesem System angeschlossenen Versorgungsunternehmen eine Kundenkarte mit der Zusatzbezeichnung „CityPower-Card“ heraus.
- Der Kunde* der KEVAG erkennt diese allgemeinen Bedingungen zum Gebrauch der KEVAG/CityPower-Card durch seine Unterschrift auf der auf seinen Namen ausgestellten Karte als verbindlich an.
- Die Karte wird unter folgenden Voraussetzungen für letztverbrauchende Privatkunden der KEVAG erstellt:
- Der Kunde hat einen auf seinen Namen laufenden Stromlieferungsvertrag mit der KEVAG abgeschlossen.
- Der Kunde verfügt über eine eigene Kundennummer. Diese steht auf jeder Rechnung.
- Der Kunde teilt der KEVAG diese Kundennummer sowie alle weiteren für die Kartenerstellung notwendigen Daten mit.
- Die Karte verbleibt im Eigentum der KEVAG. Sie ist nur gültig mit persönlicher Unterschrift und nach Erhalt zu unterzeichnen. Die Karte ist nicht übertragbar.
- Die Karte berechtigt den Inhaber, die jeweils gültigen KEVAG/CityPower-Card-Preise bei den Einrichtungen der angeschlossenen Partner für sich, den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin** sowie die Anzahl der auf der Karte vermerkten Kinder für sich geltend zu machen. Die jeweils gültigen KEVAG/CityPower-Card Preise gelten für den einmaligen Eintritt der vorbenannten Berechtigten je Freizeiteinrichtung je Besuchstag. Ferner gelten sie ausschließlich für Tageskarten bzw. Tagespreise von Einzelpersonen. Ausgeschlossen von den jeweils gültigenKEVAG/CityPower-Card Preisen sind Dauerkarten, Wertkarten.
- Die angegebenen Leistungen in den Prospektinformationen sind unverbindlich.
- Die KEVAG/CityPower-Card gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.
- Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies der KEVAG unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt kostenlos.
- KEVAG übernimmt durch die Übergabe der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Leistungen der in den KEVAG/CityPower-Card-Informationsbroschüren genannten Einrichtungen. Für die Nutzung dieser Einrichtungen gelten im Übrigen die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sofern KEVAG im Rahmen von Kooperationen mit Handelspartnern Verkaufsaktionen in das Programm integriert, wird der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen. KEVAG tritt nur als Vermittler auf. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Die Kunden können das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Rückgabe der Karte kündigen.
- KEVAG kann das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Stromlieferungsvertrag zwischen dem Karteninhaber und KEVAG nicht mehr besteht, wenn ihm Hausverbot in einer der in den KEVAG/CityPower-Card-Informationsbroschüren genannten Einrichtungen erteilt wurde oder bei missbräuchlicher Nutzung der Karte. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden und ist der KEVAG unverzüglich zurückzugeben.
- KEVAG behält sich vor, das Leistungsspektrum jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu verringern. Sollte KEVAG es aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, die Kartenvorteile ihren Kunden zu gewähren, besteht kein Anspruch der Kunden auf Gewährung der Vorteile. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- KEVAG ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Durch Weiterbenutzung der Karte erkennen die Kunden diese Änderungen an.
- KEVAG ist berechtigt, die Daten gemäß Bundesdatenschutz im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gelsenkirchen.
* Es sind in allen Fällen gleichermaßen weibliche und männliche Personen gemeint.
** Unter der Familienkarte zählen auch eingetragene Lebenspartnerschaften.
© Stand: 12/2009